Garten abzugeben - Garten zu verkaufen

Wenn ein Kleingärtner seinen Pachtvertrag kündigt, sei es aus Altersgründen oder wegen Umzug, wird ein Garten frei. Die Ablösesumme orientiert sich am von einem Sachverständigen ermittelten Schätzwert. Dieser liegt meistens zwischen 2500.- € und 6000.- €.

Stromanschluss sowie ein Brunnen sind jeweils vorhanden, teilweise WC mit eigenem Tank.

Die genaue Lage der Gärten finden Sie hier auf dem Plan.

 

 

Im Moment ist kein Garten frei.

Welche Kosten kommen auf den Pächter zu?

Beispielrechnung (Stand 2023):

Pacht: 0,21 € / m², Gartengröße 290 m² + 52 m² anteilige Gemeinschaftsfläche
71,82 €
Strom: 0,4667 € / kWh, Verbrauch 200 kWh
93,34 €
Laubenversicherung:
52,00 €
Mitgliedsbeitrag:
60,00 €
Umlage Strom:
9,19 €
Trinkwasserpauschale:
2,00 €
 
------------
Summe im Jahr:
288,35 €


Darüber hinaus muss jeder Pächter 6 Stunden Gemeinschaftsarbeit im Jahr verrichten, ersatzweise werden 25,00 € pro nicht geleisteter Arbeitsstunde in Rechnung gestellt.

Anfragen bitte an unseren ersten Vorsitzenden Jürgen Traub, Telefon 0152 - 28 96 82 16,
unsere zweite Vorsitzende Ursula Kühn, Telefon 0170 - 50 39 51 6,
oder per eMail (hier klicken).

Letzte Änderung: 31.01.2024

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